Immobilien

Wir beraten und vertreten private und öffentliche Grundstückseigentümer, Projektentwickler und Kommunen auf den Gebieten des privaten und öffentlichen Baurechts.

Unsere Dienstleistung umfasst:

  • öffentliches Baurecht einschließlich Vergaberecht 
  • Bau- und Werkvertragsrecht unter Einschluss der VOB/B
  • Architektenrecht Bauträgerrecht 
  • gewerbliches und privates Miet- und Pachtrecht 
  • Maklerrecht 
  • Wohnungseigentumsrecht


Berater:Dr. Alexander Puplick
Marko Heldt
Dr. Thorsten Olav Lau


Immobilienrecht

Seit mehr als 15 Jahren betreuen wir Unternehmen, Familien und Anleger bei ihren Investitionen. Wir stellen sicher, dass Ihr Vorhaben den rechtlichen Anforderungen hinsichtlich Bauordnung und Bauplanung genügt. Damit die öffentlich-rechtliche Baugenehmigung zur Errichtung und Nutzung der Immobilie erteilt wird, begleiten wir Sie in allen verwaltungsrechtlichen Fragen. Um die Partnerschaft von Bauherr und Architekt den spezifischen Anforderungen des Vorhabens anzupassen, beraten wir Sie in Bezug auf das Architektenrecht. Dieses regelt die Leistungspflichten und Honoraransprüche des Architekten.

Zur Bewertung von Risiken beim Kauf einer bereits errichteten Immobilie führen wir für Sie das „Due-Diligence"-Verfahren durch. So können Sie Risiken vermeiden, die sich aus der früheren Nutzung, den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen sowie öffentlich-rechtlichen Beschränkungen der Nutzung ergeben. Vertragswerke zur Finanzierung einer Immobilie sollten Sie von uns fachkundig prüfen lassen, bevor Sie diese unterzeichnen. Dazu zählen Verträge über die Kreditgewährung und -sicherung, Bürgschaften, Grundschulden und Forderungsabtretungen.


Berater:Dr. Alexander Puplick
Marko Heldt