Bank- und Börsenrecht

Das Bankrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, beginnend beim Kredit- und Einlagengeschäft über das Kreditsicherungsrecht bis hin zum Kapitalmarktrecht. Wir klären Ihre Rechtsfragen zur Finanzierung von Immobilien und Anlagegütern, zur Besicherung von Krediten, aber auch zur Liquiditätsbeschaffung und Beteiligung an Kapitalanlagen.

Als Berater des Mittelstandes beobachten wir als Anbieter und Nachfrager von Kapital die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung. Daher beraten wir Sie gründlich und effektiv zu Möglichkeiten der Finanzierung sowie zu Bürgschaften, Grundpfandrechten und Abtretungen als Mitteln der Kreditbesicherung. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Fragen zur Haftung und Ablösung von Krediten, zu notwendigen Umschuldungen und Sanierungskrediten sowie zur Freistellung und Verwertung von vollendeten oder sicherungsübereigneten Werten.

Wenn es um Liquiditätsbeschaffung durch Leasing und Factoring oder um die Beschaffung von Eigenkapital geht, stehen wir Ihnen als kompetente Partner zur Seite. Ebenfalls geben wir Ihnen Auskunft zur Beteiligung an Kapitalanlagen, insbesondere offenen und geschlossenen Fonds, an Publikumsgesellschaften oder zum Erwerb von Teileigentum.